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Agentur für Getreide, 
Ölsaaten und Futtermittel

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  An dieser Stelle werden wir in unregelmäßigen Abständen Wissenswertes aus den Bereichen
Kontraktbedingungen und Kontraktrecht veröffentlichen. Daraus soll über die Zeit eine Art
Kompendium mit Suchfunktion werden. Wir zitieren ohne Rechtsverbindlichkeit.

Einheitsbedingungen § 12 : Abrufserklärung

1. Die Abrufserklärung muss den Verkäufer in die Lage versetzen, die Ware zu verladen, abzusenden oder zu übergeben.

2. Der Käufer ist berechtigt eine einmal erteilte Abrufserklärung abzuändern. Der Verkäufer hat diese Änderung zu berücksichtigen, soweit und solange er dazu noch in der Lage ist. Dadurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

3. Erteilt der Käufer innerhalb eines vereinbarten Zeitraums keine Abrufserklärung, so stehen dem Verkäufer nach fruchtlosem Ablauf der betrffenden Nachfrist gemäß § 18 die Rechte wegen Nichterfüllung aus § 19 zu.

  • Einheitsbedingungen § 10 : Lieferung mit Wasserfahrzeugen
  • § 8 : Lieferung mit Waggon
  • Einheitsbedingungen § 7 : Verladeverfügung
  • Einheitsbedingungen § 6 : Lieferung und Empfangnahme
  • Einheitsbedingungen § 5 : Vertragsübernahme
  • Einheitsbedingungen § 4 : Anschluss
  • Einheitsbedingungen § 3: Streit über das Zustandekommen eines Vertrages
  • Einheitsbedingungen § 2: Bestätigungsschreiben
  • Einheitsbedingungen § 1: Das Schiedsgericht


     

     

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